Entschädigung bei einer Flugverspätung?
Wir sitzen in New York im Flugzeug und warten bis wir auf die Startbahn dürfen. Leichter Regen setzt plötzlich in Hagel um und wir müssen warten bis eine Enteisungsmaschine das Flugzeug abspritzt. Mittlerweile haben wir fast eine Stunde verloren. Unser Flug wird sich verspäten… Auch den Anschlussflug in Heathrow werden wir nicht mehr bekommen. Wir werden umgebucht. Sitzen fest. Insgesamt über acht Stunden. Entschädigung bei einerFlugverspätung? Wir bekamen im Londoner Heathrow Gutscheine im Wert von einer Butterbrezel und einem kleinen Mineralwasser. Das wars. Wieso? Weil dieser Flug nicht in die EU-Fluggastrechtverordnung fiel.
Etwa zwei Jahre später auf dem Heimflug von Prag nach Stuttgart. Plötzlich bemerke ich dass wir zum Landeanflug ansetzen. Ich freute mich, dass offensichtlich die Zeit „wie im Flug“ vorbeiging. Allerdings musste ich schnell feststellen, dass wir hier nicht in Stuttgart landen werden, sondern wieder zurückgeflogen sind nach Prag. Wieso? Ein Triebwerk fiel aus. Der Pilot musste zurück! Es folgte Verspätungen und Umbuchungen. Entschädigung? Ja hier war es möglich. Denn hier griff die EU-Fluggastrechteverordnung.
Entschädigung bei einerFlugverspätung! Wo mache ich meine Ansprüche geltend?
Eine sogenannte Ausgleichsleistung muss die Fluggesellschaft leisten. Doch diese Ansprüche bei den Gesellschaften selbst zu erheben, bringt oft nicht viel. Diese bleiben stur, beantworten E-Mails gar nicht oder versuchen mit Gutscheinen zu schlichten. Es gibt die Möglichkeit die Verbraucherzentrale einzuschalten, selbst vor Gericht zu gehen oder aber Spezialisten einzuschalten, die auf Provisionsbasis deine Rechte vertreten.
Die Rechtslage innerhalb EU-Flüge (das Flugzeug startet innerhalb der EU oder die Airline hat einen Sitz in der EU!) ist klar geregelt: verspätet sich ein Flug um drei oder mehr Stunden (also kommt drei oder mehr Stunden zu spät am Endziel an!) oder wird der Flug sogar komplett gestrichen, haben Passagiere einen Anspruch auf fianzielle Entschädigung. Das gilt übrigens auch dann, wenn die Maschine überbucht wurde!
Die finanzielle Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz. Je nach Länge der Flugstrecke kann sich eine Entschädigung auf 250 – 600 Euro pro Person belaufen.
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ist kostenlos. Erst wenn du eine Entschädigung von der Fluggesellschaft erhalten hast, behält Flightright eine Provision von 25 % zzgl. Mehrwersteuer ein.
eine schriftliche Vollmacht und die Nachweise über die Flugverspätung bzw. des Flugausfalls.