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ToggleJeder, der irgendwann einmal mit dem Gedanken spielt, einen Kastenwagen zum Campervan umzubauen, der wird sich früher oder später mit Sicherheit auch mit dem Thema der Wohnmobilzulassung beschäftigen. Ja, du hast ganz richtig gehört! Auch ein selbst ausgebauter Campervan kann die Wohnmobilzulassung erhalten. Und daher machen das auch relativ viele Selbstausbauer! Auch wir haben das gemacht und erklären dir nun in diesem Beitrag, welche Vorteile dir die Umschreibung zum Wohnmobil überhaupt bringt und welche Voraussetzungen dein umgebauter Kastenwagen erfüllen muss, damit er die Wohnmobilzulassung erhält!
Wie ist mein Kastenwagen aktuell zugelassen?
Welche Zulassung du aktuell bei deinem Kastenwagen hast, ist natürlich von Kastenwagen zu Kastenwagen unterschiedlich. Du erfährst das allerdings ganz leicht, indem du einfach einen kurzen Blick in deine Zulassungsbescheinigung (Teil 1) wirfst. Hier steht nämlich drin, wie dein Kastenwagen aktuell zugelassen ist.
Unser Ford Transit war, vor der Umschreibung zum Wohnmobil, als LKW zugelassen.
Es war ein geschlossener Kastenwagen mit einer Trennwand und nur einer Sitzreihe, bestehend aus Fahrersitz und zwei Beifahrersitzen. Dementsprechend hatten wir einen Fahrerraum, der abgetrennt vom Laderaum war. Zudem war der Laderaum größer als der Fahrerraum.
Freunde von uns hatten allerdings genau den gleichen Kastenwagen, nur mit dem Unterschied, dass sie keine Trennwand und drei Sitzreihen statt nur einer hatten. Sie hatten somit keinen abgetrennten Laderaum und die Größe des Fahrgastraums war größer als die Ladefläche. Ihr Kastenwagen war daher, im Gegensatz zu unserem, als PKW zugelassen.
Du siehst also, die Zulassung ist nicht abhängig vom Modell, sondern davon, wie der Wagen im Inneren aussieht, bzw. wie er ausgestattet ist.
Was genau bringt mir die Wohnmobilzulassung für meinen Campervan?
Die Wohnmobilzulassung KANN dir finanzielle Vorteile bringen. Wie gesagt, sie kann! Bevor du dir überlegst, ob du deinen ausgebauten Kastenwagen zum Wohnmobil umschreiben lässt, solltest du dir im Vorfeld erst einmal ausrechnen ob sich die Umschreibung für dich überhaupt für dich lohnt.
Wenn dein Kastenwagen bisher als LKW zugelassen ist, dann wird die neue KFZ-Haftpflichtversicherung für das Wohnmobil in der Regel um einiges günstiger sein.
Ist er bisher allerdings als PKW zugelassen, dann kann es sein, dass der Versicherungsbeitrag nach der Umschreibung zum Wohnmobil eventuell sogar steigt, aber deine KFZ-Steuer sich vergünstigt.
Im Klartext heißt das also: Nach der Umschreibung zum Wohnmobil ändert sich sowohl dein Beitrag zur KFZ-Versicherung, als auch die Höhe deiner KFZ-Steuer.
Wie hoch der Unterschied ist, lässt sich auf jeden Fall bei der KFZ-Steuer, ganz leicht herausfinden. Geb die Daten deines Kastenwagens ganz einfach in den offiziellen KFZ-Steuer Rechner vom Bundesfinanzministerium ein und schon siehst du wie hoch dein aktueller Steuersatz ist. Ändere jetzt im Rechner ganz einfach die Fahrzeugart auf „Wohnmobile“ und schon wird deine Steuer neu berechnet. Um die Höhe deiner KFZ-Haftpflichtversicherung neu zu berechnen, ist es wahrscheinlich am einfachsten, wenn du bei deiner Versicherung kurz anrufst. So kann der neue Beitrag schnell und unkompliziert berechnet werden.
Bei uns hat die Wohnmobilzulassung unseres Kastenwagens im Übrigen folgende Änderungen mit sich gebracht:
ALS LKW
KFZ-Haftpflicht Versicherung mit Teilkasko und Schutzbrief: 614 € jährlich
KFZ-Steuer: 160 € jährlich
ALS WOHNMOBIL
KFZ-Haftpflicht Versicherung mit Teilkasko und Schutzbrief: 294 € jährlich
KFZ-Steuer: 200 € jährlich
Wie du also siehst, ist die Höhe unserer KFZ-Steuer leicht angestiegen, dafür hat sich allerdings der Beitrag für unsere KFZ-Versicherung mehr als halbiert. Für uns war daher schnell klar, dass wir die Umschlüsselung zum Wohnmobil auf jeden Fall vornehmen wollten. Ein weiterer Vorteil der Wohnmobilzulassung ist übrigens, dass in der Kasko-Versicherung der Gesamtwert des Wohnmobils versichert ist. Während bei der LKW Kasko-Versicherung nur der Wert vom leeren Fahrzeug angegeben werden kann, ist bei der Wohnmobil Kasko-Versicherung der Wert des Fahrzeugs PLUS der Wert der festen Einbauten versichert. Man kann also sagen, dass sich eine Umschreibung vom LKW zum Wohnmobil, in finanzieller Hinsicht, in der Regel so gut immer lohnt.
Wo kann ich die Wohnmobilzulassung beantragen?
Folgende Unterlagen benötigst du für die Eintragung der technischen Änderung:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Zulassungsbescheinigung Teil 2
- Gutachten für Einzelbetriebserlaubnis
- eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Personalausweis oder Reisepass
Nach der erfolgreichen Umschreibung zum Wohnmobil, erhälst du dann automatisch Post vom Zoll, in der dir die Höhe deiner neuen KFZ-Steuer mitgeteilt wird. Auch deine KFZ-Versicherungsgesellschaft wird sich anschließend bei dir melden und dir einen Antrag für die neue KFZ-Haftpflichtversicherung zukommen lassen und um dir im Anschluss die Rechnung für deine neue Wohnmobilversicherung zu übermitteln.
Welche Voraussetzungen muss mein selbstausgebauter Camper erfüllen, damit er als Wohnmobil zugelassen werden kann?
Nun kommen wir zum mitunter wichtigsten Teil, nämlich zu den Voraussetzungen, die du erfüllen musst, damit dein ausgebauter Kastenwagen auch die Zulassung zum Wohnmobil erhält.
Grundsätzlich muss dein Kastenwagen die folgende Ausstattung haben, um als Wohnmobil zugelassen zu werden:
- Sitzgelegenheit
- Schlafgelegenheit
- Stauraum
- Tisch
- Kochgelegenheit
Alle geforderten Ausstattungsmerkmale müssen FEST verbaut sein, bis auf Ausnahme vom Tisch, dieser darf nämlich klappbar und auch verstaubar sein. Fest verbaut bedeutet, dass die Möbel nur mithilfe von Werkzeug zu demontieren sind. Eine Befestigung mit Flügelmuttern oder auch Flügelschrauben ist daher nicht erlaubt, da beides ohne Hinzunahme von Werkzeug entfernt werden kann.
Als Kochgelegenheit stehen dir grundsätzlich folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Bitte beachte allerdings, dass wenn du dich für den Einbau von einem Gaskochfeld entscheidest, du deine Gasanlage regelmäßig einer Gasprüfung (G 607 Prüfung) unterziehen lassen musst. Viele Selbstausbauer entscheiden sich daher für eine der anderen Möglichkeiten.
Es ist jedoch egal für welche Kochgelegenheit du dich entscheidest, wichtig ist, dass diese fest verbaut ist. Das ist eine der Voraussetzungen für die Zulassung.
Du kannst die Kochstelle also zum Beispiel fest auf der Arbeitsplatte der Küche oder auf einem Tisch verschrauben. Oder du machst es so wie wir und verbaust die Kochstelle im Inneren des Küchenschranks , so dass sie Bedarf mithilfe von Auszugsschienen* ausgezogen werden kann. Das hat den Vorteil, dass du sie einfach wieder zurückschieben kannst, wenn du sie nicht benötigst und sie somit keine unnötige Ablagefläche einnimmt.
Desweiteren möchte der Prüfer bei TÜV oder DEKRA das Gewicht von deinem ausgebauten Kastenwagen wissen, um zu sehen, ob dieser mit den Einbauten, einem Volltank und dem Gewicht des Fahrers, nicht das zulässige Gesamtgewicht übersteigt. Da allerdings nicht jede Prüfstelle eine eigene Fahrzeugwaage hat, würde ich dir empfehlen, dass du im Vorfeld (also vor deinem Termin zur Begutachtung) kurz bei der Prüfstelle anrufst und nachfragst ob sie eine Wiegemöglichkeit vor Ort haben. Ansonsten musst du nämlich bereits mit einem Wiegeschein zum Termin erscheinen, in welchem das aktuelle Gewicht deines Kastenwagens dokumentiert ist. Den Wiegeschein erhälst du beispielsweise bei Mülldeponien oder öffentlichen Waagen.
Apropos Prüfer… Ich habe jetzt tatsächlich schon öfter mal gehört, dass wohl jeder Prüfer die Voraussetzungen für die Wohnmobilzulassung ein wenig anders auslegt. Während für den einen ein Gaskartuschenkocher* problemlos als Kochstelle durchgeht, möchte der andere lieber eine Elektrokochplatte* sehen.
Daher empfehle ich grundsätzlich, vor der Prüfung kurz mit dem jeweiligen Prüfer zu reden und ihn zu fragen, wie er die Vorgaben denn genau umgesetzt haben möchte, damit du deine Zulassung auch problemlos erhälst. Am besten machst du das, BEVOR du mit dem eigentlichen Umbau vom Kastenwagen anfängst. So sparst du dir nämlich eine Menge Arbeit, Zeit und Ärger.
Weitere Infos zum Thema Wohnmobilzulassung erhälst du übrigens auch auf den Seiten von DEKRA und TÜV NORD.
Befestigung der Möbel
Wie ich ja bereits schon erwähnt habe, müssen Sitzgelegenheit, Schlafgelegenheit und Kochgelegenheit fest verbaut sein. Es ist grundsätzlich wichtig, dass du alle Einbauten, bis auf Ausnahme vom Tisch, fest verschraubst, so dass sie dir bei einem Unfall nicht durch die Gegend fliegen. Auf keinen Fall solltest du die Möbel einfach nur mithilfe von Schrauben und Winkeln in der Bodenplatte verschrauben. Das ist als Befestigung schlichtweg zu instabil und die Schrauben würden bei einem Aufprall aus der Bodenplatte rausreißen.
Am sichersten ist es, wenn du zur Befestigung Einschlagmuttern* oder Einschraubmuffen* verwendest. Beide werden in der Bodenplatte befestigt (Einschlagmuttern werden unterhalb der Bodenplatte eingeschlagen und Einschraubmuffen werden in die Bodenplatte eingeschraubt) und haben Innengewinde, in welche du dann entsprechende Gewindeschrauben* einschrauben kannst. Sowohl die Einschlagmuttern als auch die Einschraubmuffen gibt es in verschiedenen Größen. Ich empfehle die Größe M8 oder M6 in Verbindung mit den dazu passenden Gewindeschrauben und Winkelverbindern*.
So sind deine Möbel fest mit der Bodenplatte verankert und auch dein Prüfer wird nichts zu beanstanden haben.
Und wo wir auch gerade beim Thema der Möbelsicherung sind – Ich empfehle dir alle Schubaden oder Schranktüren entsprechend zu sichern, damit sie während der Fahrt nicht ungewollt aufspringen. Wir haben uns hierzu ganz einfach schmale Bänder aus Kunstleder* angefertigt, die wir mit Druckknöpfen* an den Möbeln befestigt haben. Die Bändern können wir bei Bedarf immer öffnen und vor jeder Fahrt wieder verschließen, so dass die Türen und Schubladen, während dem Fahren, auch sicher verschlossen bleiben.
Wieviel kostet mich die Umschreibung zum Wohnmobil?
Wir waren für das Gutachten, welches wir für die Umschreibung vom Kastenwagen zum Wohnmobil benötigt haben, bei der DEKRA und haben hier ca. 120 € für das Gutachten bezahlt. Für die Eintragung der technischen Änderung bei der Zulassungsstelle haben wir ca. 15,50 € ausgegeben. Insgesamt hat uns die Umschreibung zum Wohnmobil also ca. 135,50 € gekostet.
Mythen rund um die Wohnmobilzulassung
Leider gibt es immer wieder einige Mythen bzw. Irrglauben zum Thema Wohnmobilzulassung und LKW-Zulassung. Wir wollen uns mal den gängigsten Mythen widmen und schauen, wieviel Wahrheit denn so dahintersteckt.
Für die Wohnmobilzulassung ist eine Stehhöhe erforderlich
Tatsächlich war es wohl früher mal so, dass die Stehhöhe in einem Fahrzeug eine der Voraussetzungen war, um eine Wohnmobilzulassung zu erhalten. Heute ist es aber definitiv keine Voraussetzung mehr. Du brauchst keine Stehhöhe um deinen Kastenwagen zum Wohnmobil unschreiben zu lassen. Wenn das so wäre, hätten wir und auch viele weitere Ausbauer nämlich heute keine Wohnmobilzulassung. Es kann allerdings hin und wieder noch vorkommen, dass du zu einem Prüfer kommst, der noch die alten Zulassungsvoraussetzungen im Kopf hat. Solltest du also an einen Prüfer geraten, der zur Wohnmobilumschreibung eine Stehhöhe fordert, dann kannst du ihn freundlich darauf hinweisen, dass er sich bitte das Merkblatt für die neuen, geltenden Bedingungen anschauen sollte. Darin wird er nämlich mit Sicherheit keine Stehhöhe als Voraussetzung entdecken.
Wenn bei einem Kastenwagen die Trennwand entfernt wird, erlischt die LKW-Zulassung
Viele Fahrzeuge, die als LKW zugelassen sind, besitzen eine Trennwand. Einige glauben, dass die LKW-Zulassung erlischt, wenn die Trennwand entfernt wird. Das würde im Klartext bedeuten, dass man ab dem Zeitpunkt des Entfernens der Trennwand, keine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug mehr hätte. Das ist allerdings falsch! Es ist nirgends festgelegt, dass ein LKW zwingend eine Trennwand benötigt. Auch in einem entsprechenden Gerichtsurteil vom BFH, mit dem Aktenzeichen VII R 11/06, wurde darauf hingewiesen, dass eine Trennwand kein wesentliches Merkmal für die Einstufung eines Fahrzeugs als LKW ist. Der Mythos, dass die LKW-Zulassung bei einer Entfernung der Trennwand erlischt, ist also falsch.
Wenn man eine LKW-Zulassung für den Kastenwagen hat, dann gilt das Sonntagsfahrverbot
Auch dieses Gerücht hält sich ziemlich hartnäckig. Einige glauben, dass sie, wenn sie einen Kastenwagen mit LKW-Zulassung haben, diesen an Sonn- und Feiertagen nicht fahren dürfen, da hier das Fahrverbot für LKW’s greift. Das stimmt allerdings nicht! Das LKW Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen gilt nämlich nur für gewerblichen Fahrten. Bei privaten Fahrten greift das Fahrverbot nicht. Sollte dein Kastenwagen also eine LKW-Zulassung haben, kannst du damit trotzdem bedenkenlos, an Sonn- und Feiertagen, fahren, sofern diese Fahrten nicht gewerblich erfolgen.
Ich verliere die LKW-Zulassung, wenn meine Möbel fest verschraubt sind
Ein Fahrzeug darf nur bewegt werden, wenn es eine gültige Betriebserlaubnis hat. Ein LKW dient vorwiegend der Güterbeförderung. Das bedeutet, dass du Ladung im LKW transportieren darfst, diese aber entsprechend gesichert sein muss (Ladungssicherung). Wenn deine Möbel jetzt allerdings fest eingebaut sind, dann zählt dies eben als Einbau und nicht als Ladung.
Als Ladung wird es nämlich nur angesehen, wenn die Ladung herausnehmbar ist bzw. die Ladungssicherung ohne Werkzeug demontiert werden kann.
Das ist bei Möbeln, die fest mit der Bodenplatte (z.B. mit Schrauben und Einschlagmuttern) verbunden sind nun allerdings nicht der Fall. Du bräuchtest nämlich Werkzeug, um diese Möbel wieder zu demontieren. Anders sieht es aus, wenn die Möbel nur mit Flügelschrauben* und Flügelmuttern* befestigt sind. Diese lassen sich ganz ohne Werkzeug entfernen. Wir würden dir daher raten, die Möbel erst fest mit der Bodenplatte bzw. dem Fahrzeug zu verschrauben, wenn die Umschreibung zum Wohnmobil ansteht. Im Falle einer Kontrolle könnte es sonst nicht so gut ausgehen, wenn man dir unterstellt, dass dein Fahrzeug die Voraussetzungen für die LKW-Zulassung nicht mehr erfüllt, weil beispielsweise durch die festen Einbauten die Ladefläche nun kleiner ist als der Fahrgastraum.
Also, dann nichts wie los...
Wenn du diesen Beitrag hier nun zum ersten Mal so durchliest, wirst du wahrscheinlich denken: „Puh, ganz schön viel, was ich da beachten muss!“
Aber wir können dir sagen, dass es gar nicht so schwierig ist. Unser Termin bei der DEKRA für die Wohnmobilzulassung ist ganz unkompliziert verlaufen. Der Prüfer war sehr nett und hat uns im Vorfeld gesagt, worauf wir achten müssen, damit beim Termin alles reibungslos abläuft. Auch eine Waage hatte die Prüfstelle vor Ort, so dass wir keinen Wiegeschein zum Termin mitbringen mussten. Wenn du wissen willst, wie unser Termin bei der DEKRA genau abgelaufen ist, dann kannst du dir das gerne auch im folgenden Video ansehen.
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